In der Vergangenheit sind wiederholt Fälle von sexuellem Missbrauch an Kinder und Jugendlichen ans Tageslicht gekommen - insbesondere auch in der freien Kinder- und Jugendarbeit, also beispielsweise in Vereinen und auf Freizeiten. Vor diesem Hintergrund werden im Moment zahlreiche Präventionkonzepte entwickelt, um dies künftig zu unterbinden. Abgesehen davon ist dies ein Thema, das alle beteiligten Personen in der Kinder- und Jugendarbeit interessieren sollte.
Im folgenden wird erläutert, was genau unter Kindeswohlgefährung zu verstehen ist, wie man dies erkennt und Ratschläge, was zu tun ist, sollte der Fall eintreten, bzw. ein Verdacht existiert.
Der HTSV - als Mitglied des lsbh - folgt dem Präventionskonzept der Sportjugend Hessen und setzt dies im Verband um. Hierzu informieren wir auf dieser Seite und regelmäßigen Publikationen, wie dem Newsletter über diese Thematik. Wir haben im HTSV eine Kinderschutzbeauftragte eingerichtet. Die Kinderschutzbeauftragte ist entsprechend geschult in dieser Thematik und dient als Ansprechpartnerin für unsere Vereine in diesen Fragen und führt auch Schulungen auf Anfrage durch. Möglichst für alle Betreuerinnen und Betreuer in der Kinder- und Jugendarbeit, sowie allen Ausbildern wird die Unterzeichnung des Verhaltenskodex nahegelegt. Auf Fahrten des HTSV, bei denen Kinder und Jugendliche betreut werden, ist die Unterzeichnung des Verhaltenskodexes zwingend erforderlich.
Seit dem 19. Mai 2011 hat der VDST eine Selbstverpflichtung herausgegeben und machte diese für alle Ausbilder (Tauchlehrer/in, Trainer/in, Jugendleiter/in) verpflichtend. Spätestens bei einer Lizenzverlängerung wird eine unterschriebene Selbstverpflichtung gefordert. Die Selbstverpflichtungserklärung zum Schutz von Kinder und Jugendlichen (http://www.vdst.de/info-mediathek/downloads.html) basiert im Kern auf die gleichen Inhalte wie der bisherige Verhaltenskodex des HTSV sowie des Verhaltenskodex der Sportjugend Hessen. Da die Inhalte sehr ähnlich sind, empfehlen wir die Verwendung der Selbstverpflichtung selbst für Nicht-Ausbilder.
Im Rahmen künftiger Ausbildungen (Jugendleiter und Trainer) wird die Thematik "Kinderswohl" behandelt werden. Teamer von Kinder- und Jugendfreizeiten werden ebenfalls in dieser Thematik fortlaufend geschult.
Der folgende Text ist von der Sportjugend Hessen - Infothek entnommen und für unsere Belange teilweise abgeändert. Aktuelle Informationen können von unserer Kinderschutzbeauftragten, bzw. der HTSV-Jugend bezogen werden.
Als Kindeswohl gefährdende Erscheinungsformen lassen sich grundsätzlich unterscheiden
körperliche und seelische Vernachlässigung,
emotionale/seelische Misshandlung,
körperliche Misshandlung,
sexuelle Gewalt.
Mögliche Anhaltspunkte oder Symptome:
Auffälligkeiten im äußeren Erscheinungsbild des Kindes: wiederholte Zeichen von Verletzungen
ohne erklärbare Ursache, starke Unterernährung, fehlende Körperhygiene, ungepflegte
Kleidung
Auffälligkeiten im Verhalten des Kindes: wiederholte Gewalttätigkeit, unkoordinierte Handlungen
durch Drogen, Alkohol oder Medikamente, apathisches und verängstigtes Verhalten, häufiges
Schule schwänzen
Verhalten der Erziehungspersonen: für das Lebensalter ungenügende Beaufsichtigung des
Kindes, Gewalt zwischen Erziehungspersonen, massive Gewalt gegen das Kind, häufiges Beschimpfen
und Erniedrigen des Kindes, Gewährung des unbeschränkten Zugangs zu Gewaltverherrlichenden
oder pornografischen Medien, Verweigerung der Krankenhausbehandlung,
Isolierung des Kindes
Verhalten der Betreuungspersonen: kein ausreichender Respekt vor der Intimsphäre von Kindern
und Jugendlichen, auffällige Formen der Hilfestellungen, die Kindern und Jugendlichen
unangenehm sind, keine Absprachen über die Art des Körperkontakts, private Einladungen
und Unternehmungen mit einzelnen Kindern/Jugendlichen etc.
Mit dem § 8 a wurde 2005 das Kinder- und Jugendhilfegesetz ergänzt. Intention dieser Ergänzung ist es, Kinder und Jugendliche noch besser vor Missbrauch, Vernachlässigung oder andere Kindeswohlgefährdung zu schützen. Jugendämter sind verpflichtet entsprechenden Hinweisen nachzugehen und sich ausreichend Informationen zu beschaffen, um klären zu können, welche weiteren Schritte einzuleiten sind. Sie haben auch sicherzustellen, dass Freie Träger (z. B. Sportvereine) diesem Schutzauftrag nachkommen und bei einem Gefährdungsrisiko erfahrene Fachkräfte
hinzuziehen.
Die Formen der Kindeswohlgefährdung können vielfältig sein, in Abhängigkeit von Personen, Orten
und Gelegenheiten:
Ursachen können außerhalb des Vereins liegen (z. B. bei Familienangehörigen)
sie kann unter Kindern/Jugendlichen stattfinden (z. B. Mobbing)
sie kann durch Mitarbeiter/innen des Vereins erfolgen.
Bei Verdachtsfällen ist Besonnenheit erforderlich. Eine externe Beratung sollte eingeholt werden. Die Sportjugend Hessen vermittelt bei Verdachtsfällen kompetente Ansprechpartner bei regionalen
Jugendämtern oder qualifizierten Beratungsstellen und behandelt Anfragen vertraulich.
Persönliche Eignung
In § 72 a geht es darum, dass die Träger der Öffentlichen Jugendhilfe keine Personen beschäftigen,
die aufgrund von Kindeswohlgefährdungen rechtskräftig verurteilt wurden. Dies soll mit Hilfe
von erweiterten Führungszeugnissen geschehen.
Mit den Freien Trägern von Diensten und Einrichtungen (das sind z. B. Kirchen, Wohlfahrtsverbände
und Sportorganisationen) hat der zuständige Öffentliche Träger (Stadt- und Kreisjugendamt)
Vereinbarungen zu treffen, dass sie solche Personen nicht beschäftigen.
Deshalb sollten hauptberufliche Trainer/innen und Mitarbeiter/innen der Sportorganisationen,
die mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten vom Träger aufgefordert
werden, ein solches erweitertes Führungszeugnis anzufordern und den Arbeitgeber hiervon
in Kenntnis zu setzen.
Für Honorarkräfte oder Ehrenamtliche ist ein Führungszeugnis bislang nicht zwingend
erforderlich und flächendeckend u. E. auch nicht sinnvoll. Trotzdem sind die Vereineaufgefordert für dieses Thema zu sensibilisieren und dafür zu sorgen,
dass ihre Mitarbeiter/innen ausreichend qualifiziert sind und Gelegenheiten finden,
sich über Fragen der „Grenzverletzungen“ zu verständigen. Eine hilfreiche Maßnahme
kann die Unterzeichnung eines Verhaltenskodexes sein; eine Vorlage hierfür wird vom
HTSV für seine Vereine zur Verfügung gestellt.
Auch wenn das Gesetz die Vereinsarbeit und die Jugendarbeit der Freien Träger nicht direkt erwähnt,
erwartet es von den Kreisjugendämtern, dass sie in ihrem Umfeld darauf hinwirken, dass
alles Mögliche getan wird, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Das ist gut so!
Rein formale Maßnahmen wie die Forderung Führungszeugnisse für Alle (auch für ehrenamtlich
Tätige) sind in der Kinder- und Jugendarbeit nur bedingt geeignet. Die für die Jugendarbeit grundlegend
notwendige Möglichkeit eines nicht formalisieren Zugangs zum Ehrenamt würde geschwächt
oder sogar verhindert. Ein spontanes, aus der aktuellen Situation entstehendes Engagement
würde so gut wie unmöglich gemacht. Engagierte junge Menschen müssten auf den Zeitpunkt
nach der Abgabe eines Führungszeugnisses warten.
Die Sportjugend Hessen (wie auch alle anderen Jugendverbände und Jugendringe in Hessen) hält
dies deshalb für kein adäquates Mittel. Führungszeugnisse haben eine beschränkte Aussagekraft -
insbesondere bei jüngeren Betreuern. Außerdem ziehen sie datenschutzrechtliche Folgen nach
sich, die in den ehrenamtlichen Strukturen vieler kleiner Sportvereine schwer handhabbar sind. Sie
erzeugen eine Sicherheit, die oft wenig mit der Realität zu tun hat. In keinem der uns bekannten
Fälle hätte ein Führungszeugnis die Taten verhindern können. Leicht wird mit der Einführung des
Führungszeugnisses der Eindruck vermittelt, man habe damit genug getan und das Thema sei
somit „abgewickelt“.
Solche formalen Maßnahmen ersetzen keinesfalls eine gezielte Qualifizierung, die die Wahrnehmung
schärft, das eigene Verhalten reflektiert, die Gesprächsbereitschaft fördert und konkrete
Handlungsschritte abklärt. Empfohlen wird seitens der Sportjugend Hessen die Qualifizierung von Kinderschutzbeauftragten der Vereine sowie die Nutzung eines Verhaltenskodexes; der z. B. zusammen mit dem Übungsleiter- Vertrag unterzeichnet wird. Die Kinderschutzbeauftragte im HTSV ist Ruth Späth)
Auch wenn in Sportvereinen Kinder und Jugendliche nur kurzzeitig betreut werden, können hier
Fälle der Kindeswohlgefährdung oder sogar von sexuellem Missbrauch sichtbar werden. Sportvereine
dürfen nicht wegschauen, sondern müssen bei ernsthaftem Verdacht fachlichen Rat und Unterstützung
suchen.
Grundsätzlich sollte der Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen von Wertschätzung
und Vertrauen geprägt sein. Wie dies in der Praxis aussieht und was im Einzelfall Grenzverletzungen
sein können, kann man nur im Gespräch und in der persönlichen Auseinandersetzung mit diesem Thema erfahren. Deshalb liegt der Schwerpunkt der Arbeit der Sportverbände auf präventiven
Bildungsangeboten, die auf verschiedene Art und Weise umgesetzt werden:
Schulung von „Kinderschutzbeauftragten“ in den Sportvereinen (verbunden mit einer Bescheinigung und der Unterzeichnung eines Verhaltenskodexes), auch in Zusammenarbeit mit
den Sportkreisen
Behandlung des Themas in den Ausbildungen der HTSV-Jugend und der Sportjugend Hessen
Bereitstellung von entsprechenden Seminar-Bausteinen für die Sportausbildungen der Verbände,
ggf. Schulung von Multiplikatoren durch die Sportjugend Hessen.
Schulung aller Freizeitteamer in Verbindung mit der Unterzeichnung des Verhaltenskodexes
Inhouse-Seminare bei Sportvereinen, die ihre Mitarbeiter/innen qualifizieren wollen
Arbeitshilfe, wie im Verdachtsfall vorgegangen werden kann.
Die Sportjugend Hessen hat zur Prävention von Kinderwohlgefährdungen auf Freizeiten Empfehlungen herausgegeben.
Neben der Unterzeichnung des Verhaltenskodexes für alle Betreuer und Teamer sind dies u.a. folgende Punkte:
Bearbeitung und Unterzeichnung des Verhaltenskodexes „Kindeswohl“ auf einem Einsteigerseminar, bzw. in einer Fortbildung
Zu allen Freizeiten werden Vortreffen organisiert, bei denen auch die Eltern die Teamer kennen
lernen können und diese über eventuelle Problemlagen ihrer Kids diskret informieren können.
Jede Freizeit hat ein Teamer/Teilnehmerverhältnis von 1 : 10 + 1
Jede größere Gruppe von mehr als 10 Teilnehmern/innen wird in Kleingruppen von ca. 8 Teilnehmern
(z. B. Zimmer/ Zeltgruppe) aufgeteilt und jeder Teamer erhält besondere, vor allem
soziale Zuständigkeit für eine Gruppe. Jeder Teamer hat insofern auch die Kenntnis und den
Überblick über die von den Eltern ausgefüllten Teilnehmerfragebögen, wo soziale oder gesundheitliche
Gefährdungspotentiale abgefragt werden. Die Zuordnung der Teamer zu den
Kleingruppen erfolgt geschlechtsspezifisch möglichst durch Auslosung.
Pflicht zur täglichen Teamersitzung, bei der die Erfahrungen, Problemfälle, Wünsche der Teilnehmer/
innen etc. aus den Einzelgruppen zusammen getragen werden.
Vereinbarung: Teamer gehen niemals allein mit Kindern in von außen nicht einsehbare Räume
ohne vorher im Gesamtteam über die Notwendigkeit dazu zu informieren (Notfall).
Im Falle von Auffälligkeiten bzw. falls ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorliegt, wird die
Geschäftsstelle eingeschaltet und mit dieser der Fall zunächst vor weiteren Handlungen auf
der Freizeit erörtert. Die Geschäftsstelle sucht ggf. sofort professionelle Unterstützung.